Wir über uns aus Prinzip
qualitative Arbeit

Das machen wir

Die von uns erstellten Gutachten dienen in der Regel der Vorlage bei Behörden, bei finanzierenden Banken, zur Bestimmung des Zugewinnausgleichs und dergleichen. Meist werden die Gutachten über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bzw. Rechtsanwälte in Auftrag gegeben.

Darüber hinaus bin ich regelmäßig für Gerichte tätig. Die diesbezüglichen Gutachten dienen meist zur Bestimmung des Verkehrswerts bei Zwangversteigerungsverfahren sowie zur Vorlage bei Nachlass- bzw. Vormundschaftsgerichten.

Unsere primären Dienstleistungen

  • Verkehrswertermittlung (gemäß § 194 BauGB)
  • Beleihungswertermittlung (gemäß § 16 PfandBG)
  • Erstellung von Reporten bzw. Stellungnahmen
  • Prüfung von Investitionen
  • Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten

Unsere
Prinzipien

  • qualifizierte und gewissenhafte Ausarbeitung (in Übereinstimmung mit den einschlägigen Richtlinien der Wertermittlungsverordnung)
  • unabhängige und objektive Bewertung und Beratung
  • Fachwissen auf dem neuesten Stand
  • fristgerechte, professionelle und zuverlässige Auftragsabwicklung
  • Besprechung des Gutachtens mit dem Kunden (ggf. zusätzlich bei einer evtl. vorhandenen Gegenseite)
  • Bewahren der gebotenen Vertraulichkeit
  • Erstellung der Gutachten ausschließlich durch ö.b.u.v. Sachverständige

Qualität / Arbeitsweise

Bei der Erstellung unsere Gutachten achten wir insbesondere darauf, dass diese nachvollziehbar und überprüfbar sind. Besonderes Augenmerk lege wir in diesem Zusammenhang auf das Begründungsgebot. Dabei gehen wir wie folgt vor:

  • Für alle wertbeeinflussenden Ansätze wird die übliche Bandbreite angegeben. Dabei wird eine entsprechende Literatur- bzw. Quellenangabe vorgenommen.
  • Der gewählte Ansatz (innerhalb der jeweils üblichen und mit Literaturangaben benannten Bandbreite) wird nachvollziehbar begründet.
  • Für jedes Objekt werden i. d. R. mehrere verschiedene Wertermittlungsverfahren angewandt. Bei Abweichungen werden diese detailliert und nachvollziehbar begründet. Darüber hinaus werden die Preise von Vergleichsobjekten benannt.

Dieses Vorgehen dient der Plausibilität bzw. Nachvollziehbarkeit der von uns erstellten Gutachten und gibt letztendlich die erforderliche Transparenz und Sicherheit.

Auf Wunsch sind wir gerne dazu bereit, die Ergebnisse unserer Wertermittlungen in einem persönlichen Gespräch bzw. in einer Abschlussbesprechung detailliert darzulegen. Dabei besteht auch die Möglichkeit der Einbeziehung einer evtl. vorhandenen Gegenseite.